Datenschutz

Einsatz von Videosensoren in crosscan Systemen und Verfahren

 

crosscan verbaut und vertreibt hochleistungsfähige Netzwerkvideosensoren zur Erhebung von Personen- und Objektbewegungen.

 

crosscan Anwendungen zur Personenzählung und Verweildauermessung basieren i.d.R. auf Videobildern aus der Vogelperspektive, die direkt und ohne Aufzeichnung analysiert werden. Bei der Erhebung von Laufwegen werden Bewegungen im Raum in numerische Informationen umgewandelt und als solche gespeichert. Diese Daten werden später zeitraumbezogen, durch unterschiedliche Farbgebungen, im „leeren“ Standbild visualisiert.

 

Im Rahmen der genannten Verfahren

  • ist eine Identifizierung der betroffenen Personen nicht möglich
  • werden keine personenbezogenen Daten erfasst
  • erfolgt keine Zuordnung personenbezogener Daten aus anderen POS-Systemen
  • werden keine Videobilder gespeichert
  • ist die Betrachtung von Live-Bildern nicht vorgesehen und nur nach Eingabe eines Passwortes zu Wartungs- und Konfigurationszwecken möglich

 

 

 

Alle genannten crosscan Verfahren sind datenschutzrechtlich unbedenklich. Durch die Möglichkeit der Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume sind die Anlagen wie eine Videoüberwachungsanlage zu behandeln.

 

Wichtige Informationen hierzu entnehmen Sie bitte dem Faltblatt

 

„Achtung Kamera! Videoüberwachung durch private Stellen“

 

Herausgeber:

Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen

 

Gerne beraten wir Sie bei Ihren individuellen Fragestellungen. Bitte sprechen Sie uns an.

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